Neue Coronaregeln – Und beinah täglich grüßt das Murmeltier …

Update zum 4.12.: Und beinah täglich grüßt das Murmeltier…

Seit dem 04. Dezember 2021 gilt: Alle Personen, die bereits das dritte Mal gegen das Coronavirus geimpft wurden („Boosterimpfung“), benötigen für den Zutritt zur Tanzschule keinen Test mehr. (Personen, die den Impfstoff von Johnson und Johnson bei der 1. Impfung erhalten haben, gelten ab der 2.Impfung (und nicht wie bei allen anderen nach der 3.Impfung) als geboostert.)

Bitte haltet euren Impfnachweis mit der dritten Impfung an der Tür bereit, er ersetzt in diesem Fall den Test am Eingang.

Das gilt natürlich auch für alle Eltern, die während der Kinder-Tanzzeit jetzt wieder einen Kaffee trinken möchten.

An dieser Stelle möchten wir uns schon mal bedanken, dass so viele Teilnehmer auch seit der neuen Test-Regel den Weg zu uns gefunden haben oder einfach problemlos online dabei waren.

Wir wissen, dass es zurzeit wirklich Aufwand bedeutet am Tanzunterricht teilzunehmen und wissen eure Bemühungen wirklich zu schätzen! Danke!

Bleibt gesund, euer Team der Tanzschule Krebs


Ab dem 1. Dezember gilt in Niedersachsen fast flächendeckend die Regel 2G+. Von dieser Verschärfung sind auch wir als Freizeitanbieter wieder betroffen.

Bitte bedenkt bei allem Mehraufwand, der diese Regel vermutlich mit sich bringt, dass es für uns alle die einzige Möglichkeit ist, unserem Hobby weiter nachzugehen.

Wir sind sehr froh, dass es weiterhin eine Möglichkeit gibt, in Präsenz für euch da zu sein!

Für alle Personen über 18 Jahren gilt:

  • Zusätzlich zum Impf-/Genesenen Nachweis muss auch noch ein negativer Test vorgelegt werden um die Tanzschule zu betreten.

Folgende Tests sind möglich:

  • PCR- Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Offizieller Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • Zertifizierter Selbsttest unter Aufsicht (zb. vom Arbeitgeber)
  • Beim Aufenthalt in der Tanzschule muss eine FFP2 Maske getragen werden. (Beim Tanzen und am Tisch in der Gastronomie darf sie abgelegt werden)

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gilt:

  • Bis zum 6. Lebensjahr – keine Maske | bei 2G+ kein Nachweis notwendig
  • Von 6 bis 14 Jahren – Maske | bei 2G+ kein Nachweis notwendig
  • Ab 14 Jahre – FFP2 Maske | bei 2G+ kein Nachweis notwendig

Liebe Begleitpersonen von unseren kleinen Tänzerinnen und Tänzern,
Bitte beachtet, dass die 2G+ Regel (siehe Erwachsene oben) auch für euch gilt, wenn ihr die Tanzschule betreten möchtet.

Weiterhin bieten wir zusätzlich zum Präsenzunterricht auch die Möglichkeit an, über Zoom von zu Hause aus am Unterricht teilzunehmen. Alle unsere Kurse können also auch online besucht werden! Infos bei euren Tanzlehrer*innen.